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Selbstverständlich halten wir uns dabei an die rechtlichen Bestimmungen und erfüllen die geforderten Auflagen des Gesetzgebers. Uns wurde die Erlaubnis als Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG erteilt. Diese besagt, dass die Tätigkeit der gewerbsmässigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer, Hundetherapeuten, Hundepsychologen) nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf. Nach § 21 Abs.5 S
Die Hundeschule von der Welpenschule bis hin zum Hundeführerschein. Hundetraining in kleinen Gruppen in Hollenstedt, Buxtehude, Buchholz, Harburg
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