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Kinder haften laut Bürgerlichem Gesetzbuch ab 7 Jahren für Schäden, die sie verursachen. Voraussetzung ist aber, daß das Kind die erforderliche Einsicht haben konnte , daß es in irgendeiner Weise für sein Verhalten zur Verantwortung gezogen werde könne. Beispiele: das Kind läuft vor ein Fahrradein Radfahrendes Kind