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Rechtsanwalt Roger Näbig, bundesweit tätige Berliner Anwaltskanzlei, Schwerpunkte im Zivilrecht sowie ausgewählten Bereichen des Straf- & Verwaltungsrechts
Als beruflicher Betreuer werde ich von einem Gericht bestellt, wenn ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr besorgen kann und keine Angehörigen oder Freunde für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung zur Verfügung stehen. Erstrangiges Ziel ist es in einem solchen Fall, dem Betroffenen trotz der bestehenden Einschränkungen ein
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