Startseite - Der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge
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Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Unternehmenssteuerreformgesetz im Jahre 2008 vom 06. Juli 2007 ist auch die Abgeltungssteuer beschlossene Sache.
Man muss einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Sparer-Pauschbetrag ausnutzen zu können. Dann zieht die Bank keine Abgeltungssteuer ein.