Die Anfänge der vierteljährlich erscheinenden ZChinR reichen bis in das Jahr 1994 zurück. Ihren heutigen Namen trägt die Publikation seit 2004. Sie ist die einzige fortlaufende deutschsprachige Publikation zum chinesischen Recht. In der ZChinR werden ausführliche Berichte und Analysen unter der Rubrik
Die Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V. (DCJV) fördert den Dialog zwischen deutschen und chinesischen Juristen sowie das wechselseitige Verständnis des deutschen und chinesischen Rechts. Seit dem Beginn des Jahres 1994 gibt die Vereinigung in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft die Zeitschrift für chinesisches Recht (ZChinR) heraus.