Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Mit der Bescheinigung können Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen.
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